Häufige Fragen und Antworten

Wichtige Fragen und Antworten zur Kündigung und Wertermittlung

Wertermittlungsrichtlinie

Beendigung des Pachtverhältnisses
Wertermittlung Termin
Übergabe an einen Nachnutzer


Beendigung des Pachtverhältnisses


Wie ist die Kündigungsfrist?

Drei Monate zum 31.10. des laufenden Jahres. (Ggf. sind im Unterpachtvertrag andere Vereinbarungen getroffen.)

Wo ist die Kündigung einzureichen?

  • Formblätter für Kündigung und Antrag auf Wertermittlung sind beim Vereinsvorstand erhältlich, da auch dieser über die Beendigung des Pachtverhältnisse informiert sein muss.
  • Kündigung an den Bezirksverband als Vertragspartner des Unterpachtvertrages übermitteln und den Richtsatz für die Wertermittlung sofort nach Einreichung des Wertermittlungsantrages an den Bezirksverband überweisen. Die Wertermittler vereinbaren danach mit dem abgebenden Unterpächter den Termin zur Bewertung der Parzelle.

Wertermittlung Termin

Wieviel Zeit ist zu planen?

Wertermittlung dauert ca. 1 – 2 Stunden

Was ist zum Termin vorzubereiten?

Laube
  • Ist die Laube beräumt?
  • Liegt eine Genehmigung oder ein altes Wertermittlungsprotokoll vor?
  • Weitere Unterlagen wie z. B. Gebäudeversicherung sind bereit zu halten
Abwassersammelgrube
  • Ist die Grube entleert?
  • Gibt es eine Baugenehmigung?
  • Liegt ein aktuelles Dichtheitszertifikat vor?
Außenanlagen
  • Sind Einfriedungen Eigentum oder Gemeinschaftsanlagen?
  • Sind alle mobilen Gartengegenstände entfernt?
Medienanschlüsse
  • Sind Wasser- und Stromanschluss Gemeinschaftsanlagen oder Privatverträge?

Zur Info:
Merkblatt zum Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen und deren Entsorgung durch Privatpersonen im Land Berlin; Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Fachbereich Umweltschutz, 2013

Was ist nach der Wertermittlung zu erledigen?


Der Bezirksverband informiert wenn das Protokoll der Wertermittlung zur Abholung in der Geschäftsstelle bereit liegt.

  • Auflagen aus dem Protokoll sind vor Übergabe an den Nachpächter zu erfüllen.
  • Bewerbern aus der Bewerberliste des Bezirksverbandes wird ihr Garten angeboten. Mit dem Vereinsvorstand erfolgt die Besichtigung und Übergabeverhandlung der Parzelle.

Übergabe an einen Nachnutzer

Was sind Übergabeverhandlungen?

Übergabeverhandlungen sind im Ergebnis ein Übergabeprotokoll welches den Übergang des auf der Parzelle befindlichen Eigentums an baulichen Anlagen und Aufwuchs in das Eigentum des Nachpächters regelt. Auf dieser Grundlage erhält der neue Unterpächter seinen Pachtvertrag über die Parzelle durch den Bezirksverband als Verpächter.

Zuletzt aktualisiert am 17. Oktober 2018 .

Freie Parzellen

Es werden nur freie Parzellen angeboten, die kurzfristig bzw. sofort zur Neuverpachtung zu vergeben sind.

Der überwiegende Teil der Parzellen wird über das übliche Vergabeverfahren (Anmeldung und Eintragung in eine Bewerberliste) vergeben. Nach Aufnahme in die Bewerberliste werden wir Ihnen entsprechend Ihrem Wunsch Angebote unterbreiten. Die Vergabe erfolgt nach zeitlicher Reihenfolge aus unserer Liste.
Weitere Infos zu freien Parzellen finden Sie: hier ...

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Entschädigungssumme (übernommen aus dem Protokoll der Wertermittlung) um die höchstzulässige Summe in Euro handelt.

Zuletzt aktualisiert am 29. Mai 2016 .

Bewerbung und Bewerbungsformular

Informationen zur Bewerbung inclusive einem pdf-ausfüllbaren Formular finden Sie in der Rubrik Verpachtung bzw. Bewerbung

Zuletzt aktualisiert am 17. März 2015 .

Solarstrom im Kleingarten

Informationen zur Verwendung von Solarstrom im Kleingarten finden Sie in der Rubrik Service.

Zuletzt aktualisiert am 13. November 2023 .

Bezugsmöglichkeiten des Gartenfreund vornehmlich als e-Paper

Zum 01.01.23 ist die Umstellung auf das ePaper erfolgt: Bezugsmöglichkeiten

Zuletzt aktualisiert am 22. Dezember 2023 .

Wie erfolgt ein Parzellenwechsel und was kostet mich ein Kleingarten

Wir haben ein allgemeines Schema für den Algorithmus bei Unterpächterwechsel entwickelt ... Fließschema

Weiterhin haben wir neben der einmalig zu zahlenden Entschädigungsssumme für Baulichkeiten, Aufwuchs und Außenanlagen die jährlichen Kosten einer durchschnittlichen Parzelle kalkuliert.

 

Zuletzt aktualisiert am 17. März 2015 .

Checkliste für Vereins- und Straßenfeste

Hinweise zum sicheren Umgang mit Lebensmitteln

 

Pressemitteilung vom 14.06.2016 / Bezirksamt Treptow-Köpenick

– Information des Bezirksstadtrates für Jugend und öffentliche Ordnung, Michael Grunst –

In den kommenden Wochen werden die politischen Parteien wieder in den Wahlkampf einsteigen und an ihren Wahlständen ggf. auch Lebensmittel anbieten. Als Handreichung hat der Fachbereich Lebensmittel- und Veterinäraufsicht des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick ein Merkblatt mit den wichtigsten hygienischen Mindest-Standards erarbeitet.

Auch bei der unentgeltlichen Abgabe von Lebensmitteln, zum Beispiel bei Festen und Veranstaltungen oder ehrenamtlichen Veranstaltungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, handelt es sich um ein sogenanntes Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Derjenige, der die Lebensmittel in den Verkehr bringt, trägt die Verantwortung dafür, dass es sich um sichere Lebensmittel handelt! Eine Erstbelehrung nach §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz ist jedoch nicht notwendig.

Folgende Lösungen sind praktikabel, um unbürokratisch hygienische Standards einzuhalten:

  • Offene Lebensmittel müssen vor Husten und Niesen von Passanten sowie vor Staub und Schmutz geschützt sein.
  • Leichtverderbliche Lebensmittel müssen gekühlt transportiert und aufbewahrt werden (z.B. Würstchen, Mich, Sahne).
  • Es muss ausreichend Trinkwasser zur Verfügung stehen; z.B. Kanister, wenn kein Trinkwasseranschluss anliegt.
  • Zwischen den Arbeitsschritten sind die Hände zu waschen, Einmalhandtücher und Seifenständer sind vorzuhalten.
  • Unverpackte Lebensmittel dürfen nur abgedeckt in Behältern transportiert werden.
  • Reinigung von Geschirr und Gläsern: Wenn kein warmes und kaltes Trinkwasser anliegt, sollte Einmalgeschirr und -besteck verwendet werden.
  • Auch bei Getränkeschankanlagen ist die Hygiene zu beachten.

Leichtverderbliche Lebensmittel:
Dazu zählen Fleisch- und Wurstwaren, Zwiebelmettwurst, Bratwurst, Bouletten, Hamburger, Feinkost wie Salate, Marinaden und Kartoffelsalat, Eier und Eierspeisen wie Teig für Crêpes oder Waffeln, Tiramisu, Backwaren die nicht durchgebacken sind (Sahnetorten etc.) und Speiseeis. Leichtverderbliche Lebensmittel sind kühlpflichtig und dürfen nur kurzzeitig ungekühlt angeboten werden. Die Temperatur beträgt maximal 7°C. So müssen z.B. Packungen mit Bratwürstchen vor dem Braten in einer Kühlbox mit Kühl-Akkus gelagert werden. Bei belegten Brötchen ist es ausreichend, wenn das Tablett auf Kühl-Akkus steht.
Aufgrund der möglichen Gefahr einer Kontamination mit Salmonellen, sollten Lebensmittel, die rohes Ei enthalten (wie Mayonnaise, Tiramisu usw.) vermieden werden! Milch und Milchprodukte müssen bei maximal 8° C aufbewahrt werden.

Als unproblematische Lebensmittel gelten bspw. Zuckerwatte, Kaffee (Milch kühlen s.o.) und durchgebackene Kuchen (ohne Rohei, Creme- oder Sahnefüllung s.o.).

Ausführlichere Informationen finden Sie im Leitfaden für Feste von bürgerschaftlichem Engagement auf folgender Internetseite:
https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1203340632787446570397/TMS_LMSI_Helfer0208.pdf

Bei Fragen/ Beratungsbedarf können Sie sich gern telefonisch unter 030 90297-4811 oder per E-Mail unter vetleb@ba-tk.berlin.de an den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht wenden.

 

TÜV SÜD:         Kostenlose Checkliste für Vereins- und Straßenfeste

Zuletzt aktualisiert am 14. Juni 2016 .

Informationen für Veranstalter

Auf der Internetseite des Ordnungsamtes des Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Fachbereich Ordnungsangelegenheiten finden Sie weitere Hinweise und Informationen für Veranstalter.

Direktlink zum Ordnungsamt

Zuletzt aktualisiert am 7. Dezember 2016 .

Merkblatt Feuerkörbe und Feuerschalen

Gemeinsames Merkblatt des Bezirksamtes Treptow-Köpenick und des Bezirksverbandes zu Feuerkörben und Feuerschalen

Feuerkörbe und Feuerschalen gehören nicht in Kleingärten

Merkblatt , PDF-Dokument (400 kB)

Zuletzt aktualisiert am 6. August 2017 .

Hinweise zu gesetzlichen Vorschriften bei Lagerfeuern

Zuletzt aktualisiert am 10. November 2022 .

Ältere Beiträge und Seiten im Archiv

Im Archiv haben wir ältere Beiträge und Seiten abgelegt.

Zuletzt aktualisiert am 17. März 2015 .