Wichtige Fragen und Antworten zur Kündigung und Wertermittlung
Beendigung des Pachtverhältnisses
Wertermittlung Termin
Übergabe an einen Nachnutzer
Beendigung des Pachtverhältnisses
Wie ist die Kündigungsfrist?
Drei Monate zum 31.10. des laufenden Jahres. (Ggf. sind im Unterpachtvertrag andere Vereinbarungen getroffen.)
Wo ist die Kündigung einzureichen?
- Formblätter für Kündigung und Antrag auf Wertermittlung sind beim Vereinsvorstand erhältlich, da auch dieser über die Beendigung des Pachtverhältnisse informiert sein muss.
Formblätter ebenfalls unter Service/Formulare und Anträge - Kündigung an den Bezirksverband als Vertragspartner des Unterpachtvertrages übermitteln und den Richtsatz für die Wertermittlung sofort nach Einreichung des Wertermittlungsantrages an den Bezirksverband überweisen. Die Wertermittler vereinbaren danach mit dem abgebenden Unterpächter den Termin zur Bewertung der Parzelle.
Wertermittlung Termin
Wieviel Zeit ist zu planen?
Wertermittlung dauert ca. 1 – 2 Stunden
Was ist zum Termin vorzubereiten?
Laube |
|
Abwassersammelgrube |
|
Außenanlagen |
|
Medienanschlüsse |
|
Zur Info:
Merkblatt zum Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen und deren Entsorgung durch Privatpersonen im Land Berlin; Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Fachbereich Umweltschutz, 2013
Was ist nach der Wertermittlung zu erledigen?
Der Bezirksverband informiert wenn das Protokoll der Wertermittlung zur Abholung in der Geschäftsstelle bereit liegt.
- Auflagen aus dem Protokoll sind vor Übergabe an den Nachpächter zu erfüllen.
- Bewerbern aus der Bewerberliste des Bezirksverbandes wird ihr Garten angeboten. Mit dem Vereinsvorstand erfolgt die Besichtigung und Übergabeverhandlung der Parzelle.
Übergabe an einen Nachnutzer
Was sind Übergabeverhandlungen?
Übergabeverhandlungen sind im Ergebnis ein Übergabeprotokoll welches den Übergang des auf der Parzelle befindlichen Eigentums an baulichen Anlagen und Aufwuchs in das Eigentum des Nachpächters regelt. Auf dieser Grundlage erhält der neue Unterpächter seinen Pachtvertrag über die Parzelle durch den Bezirksverband als Verpächter.
Zuletzt aktualisiert am 21. September 2024 .