Öffentliche Veranstaltungen im Freien

Damit die Nachbarn nicht unnötig gestört werden:

Öffentliche Veranstaltungen im Freien bedürfen einer Genehmigung, wenn von ihnen störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind.

Das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin regelt z.B. den Schutz der Nachtruhe, Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe sowie Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente. Zu öffentlichen Veranstaltungen im Freien zählen solche, wenn die Zugänglichkeit für die Allgemeinheit tatsächlich besteht. Veranstaltungen in Zelten sind in der Regel wie solche im Freien zu behandeln. Unter solche Veranstaltungen zählen in jedem Falle öffentliche Vereinsfeste innerhalb der Kleingartenanlage (z.B. Sommerfest, Kinderfest, Tanzveranstaltung etc.).

Damit man nicht unliebsame Überraschungen erlebt, muss man solche Veranstaltungen vorher anmelden. Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 11 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin für eine öffentliche Veranstaltung im Freien ist beim Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Umweltschutz (Umweltamt) zu stellen.

Dieser Vordruck beinhaltet:

  • allgemeine Angaben zum Antragsteller
  • Art des Vorhabens
  • Ort / Genaue Lagebeschreibung
  • Zeit/Dauer
  • Lärmquellen
  • Angaben zur Geräuschentwicklung
  • Beschreibung der beabsichtigten Lärmschutzmaßnahmen
  • gewerblich, öffentlich, geschlossene/interne bzw. sonstige Veranstaltung
  • Bühnenaufbau

Die Bearbeitung des Antrages ist in der Regel gebührenpflichtig. Steuerlich gemeinnützige Vereine sollten eine Gebührenbefreiung beantragen.