Naturschutzgebiet Wasserwerk Johannisthal

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Auszug aus der:

Verordnung
über das Naturschutzgebiet Wasserwerk Johannisthal

im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Vom 12. September 2007
Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 63. Jahrgang Nr. 24 , 6. Oktober 2007

 

§ 2 Schutzgegenstand

(1) Das Naturschutzgebiet liegt im Ortsteil Johannisthal des Bezirks Treptow-Köpenick von Berlin. Es wird im wesentlichen begrenzt durch die Straßen "Königsheideweg", "Koschatweg", "Springbornstraße", die Kleingartenanlagen "Neuseeland" und "Gemütliches Heim" und die Grundstücke Am Buckersberg 3-8. Die südliche Grenze verläuft parallel nahe der Autobahn A 113. Es umfasst die Flurstücke 17 (teilw.) der Flur 148, 12 (teilw.) der Flur 149, 60 (teilw.), 61 (teilw.), 62 (teilw.) der Flur 156, 13 (teilw.) und 14 der Flur 163.

(2) Das in Absatz 1 bezeichnete Gebiet ist in einer Karte im Maßstab 1:5 000 eingetragen; diese Karte ist Bestandteil der Rechtsverordnung. Die Außenkante der rot eingezeichneten Grenzlinie bildet die Grenze des Naturschutzgebietes.

(3) Die Karte ist zur kostenfreien Ansicht beim Landesarchiv Berlin niedergelegt. Eine Ausfertigung der Karte kann bei der obersten und bei der örtlich zuständigen unteren Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege kostenfrei angesehen werden.

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